Stornobedingungen

Ergänzende Stornobedingungen bei der Vermittlung von Stadtführungen durch die Tourist-Information Landau (TIL) 2023


1. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

1.1 Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder der TIL zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

1.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht
b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

2. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw. den Auftraggeber

2.1 Der Gast, bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsabschluss bis zum 6. Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen.
Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

2.2 Bei einer Kündigung durch den Gast bzw. den Auftraggeber, die vom 5. bis zum 2.Werktag vor Führungsbeginn erfolgt, wird seitens der TIL ein Bearbeitungsentgelt i.H.v. 50% des vereinbarten Gesamtpreises der Führung berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche des Gästeführers im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit diesem abgilt. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem Gästeführer bzw. der TIL nachzuweisen, dass diesen kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall bzw. Kosten entstanden sind. In diesem Fall haben der Gast bzw. der Auftraggeber nur die jeweils geringeren Aufwendungen bzw. Kosten zu ersetzen.

2.3 Bei einer Kündigung später als 2 Werktage vor Führungsbeginn und am Tag der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig. Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Führung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch vom Gästeführer bzw. der TIL an den Gast bzw. den Auftraggeber nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

2.4 Für die vorstehenden Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bzw. des Auftraggebers bei der TIL zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die TIL als
Vertreter des Gästeführers zu richten.

2.5 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. der Vermittlungsleistungen der TIL sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.